Bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive
Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Beteiligung der Länder, der Bundesagentur für Arbeit und der Verbände eine "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" initiiert. Unter Einbeziehung aller 30 Partner aus verschiedenen Interessensgruppen wurde ein gemeinsamer Vereinbarungstext erarbeitet, der in 10 Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Aus- und Weiterbildungsleistung sowie zur Erhöhung der Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes in der Altenpflege darstellt. Umgesetzt werden sollen sie in den Jahren 2013 bis 2015.
Unter anderem ist in der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" vereinbart worden, dass die Bundesagentur für Arbeit die finanzielle Förderung der Umschulung im Bereich der Altenpflege ab dem 01. April 2013 wieder dreijährig übernimmt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Änderung von § 7 des Altenpflegegesetztes, der die Bedingungen für eine Verkürzung der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflege-Fachkraft regelt. Diese Änderung sieht vor, dass bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nach dem dritten Sozialgesetzbuch neben den bestehenden Möglichkeiten eine weitere Chance für berufserfahrene Menschen geschaffen wird, die Ausbildung zu verkürzen.
Bei mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Pflege und Erfüllung der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen kann auf der Grundlage eines Kompetenzfeststellungsverfahrens eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre beantragt werden. Ansprechpartner für Betriebe sind die jeweils den Bezirken zugeordneten Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.