2022-09-30

HPG-Pressemitteilung - HPG zieht vorläufige Bilanz: Einrichtungsbezogene Impfpflicht verpufft

Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) zieht vorläufige Bilanz: Einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht am 01.10.2022 in die letzte Runde Effekte sind äußerst fragwürdig Einrichtungsbezogene Impfpflicht verpufft am 31.12.2022 Hamburger Senat fehlt Mut, unsinnige Regelungen auszusetzen

Am 01.10.2022 geht die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 22a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz in die letzte Runde. Wer im Gesundheitswesen arbeitet verliert dann den Status „vollständig geimpft", wenn lediglich der Nachweis über zwei Impfungen (oder vergleichbare bisher gültige Nachweiskombinationen) vorhanden sind. Ab 01.10.2022 gilt eine einmonatige Frist, in denen die Beschäftigten gegenüber ihren Arbeitgebern einen gültigen Impfnachweis nach den aktuellen Vorgaben nach-reichen können. Wenn sie dies nicht tun, müssen die zuständigen Leitungen diese Mitarbeitenden elektronisch an das Gesundheitsamt melden. Diese prüfen dann wieder die Meldungen und setzen ein Verwaltungsverfahren in Gang, dass in Bußgeldern oder Betretungsverboten bis zu 31.12.2022 münden kann. ….

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2022_09_30_HPG-Pressemitteilung_-_Einrichtungsbezogene_Impfpflicht.pdf (156 KB)