01.02.2020

Zentrale Koordinationsstelle (ZKS)

Die Kooperationsbeziehungen von Ausbildungsbetrieben, Pflegeschulen und der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) für den neuen Pflegeberuf werden ab Februar 2020 für die kommenden 23 Monate unterstützt.

Martin Sielaff, Geschäftsführer der HPG, heißt zwei neue Mitarbeiterinnen Willkommen:

„Ich freue mich, dass es endlich los geht“, sagte Geschäftsführer Martin Sielaff bei der Begrüßung der beiden neuen Mitarbeiterinnen Monika von Detten und Frances Zickerick am 03.02.2020. „Die ersten Auszubildenden haben ebenfalls am 01.02.2020 mit ihrer Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann begonnen. Viele Fragen müssen für den neuen Ausbildungsgang noch geklärt werden. Die Kooperationsbeziehungen von Ausbildungsbetrieben zur Umsetzung der Facheinsätze werden vielfältiger. Die Koordinationsaufgaben der Schulen werden noch einmal anspruchsvoller. Der neue duale Studiengang Pflege benötigt Kontakte zur Durchführung der praktischen Ausbildungsanteile. Bei allen diesen Fragen können wir gut mit der zentralen Koordinationsstelle ansetzen. Die ersten Wochen werden durch Kontaktaufnahmen verbunden mit einer Bestandsaufnahme geprägt sein. Dann können wir bei den Kooperationsproblemen konkret ansetzen.“

Das Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 führt ab 01. Januar 2020 die bis dato getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zur generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau zusammen, wobei unter bestimmten Bedingungen noch eine spezielle Ausbildung in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich ist.

In der Einführungsphase der am 1. Januar 2020 startenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern zur Sicherstellung aller Praxiseinsätze vor hohen organisatorischen Herausforderungen. Entsprechendes gilt für die Pflegeschulen bei der Etablierung der Zusammenarbeit mit den Ausbildungseinrichtungen zur Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung nach § 10 Pflegeberufegesetz (PflBG). Um genügend Auszubildende zu gewinnen und die Qualität der Ausbildung zu sichern, müssen die jeweiligen Akteure gerade in den nächsten zwei Jahren erhebliche Anstrengungen unternehmen, um Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünde zu begründen.

Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) stellt auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes Fördermittel des Bundes bereit, um die Suche nach geeigneten Kooperationspartnern und dem Abschluss von möglichst langfristig angelegten Kooperationsvereinbarungen zu ermöglichen. Dadurch konnte die  nun die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) eingerichtet werden, die diese Aufgaben jetzt übernimmt.