2023-03-30

Mitteilung: Die Hamburgische Altenpflegeumlage Verordnung wird umstrukturiert!

Wir haben am 30. März 2023 allen an der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg teilnehmenden Einrichtung das 1. Informationsschreiben bezüglich der kommenden Umstrukturierung der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung zugesandt.

Durch die Einführung der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden durch das landesrechtliche Umlageverfahren zukünftig nur noch die Ausbildungsvergütungen für den zweijährigen Ausbildungsberuf zur Gesundheits- und Pflegeassistenz erstattet.

Die Sozialbehörde hat entsprechend eine Änderung der Altenpflegeumlageverordnung vorbereitet und das finale behördliche Abstimmungsverfahren eingeleitet. Der Hamburger Senat wird die novellierte Verordnung voraussichtlich Ende April 2024 beschließen.

Wesentliche Grundlagen und Inhalte der Neufassung:

  • Ab dem Jahre 2024 soll das landesrechtliche Umlageverfahren der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz von der bereits bestehenden, beliehenen und zuständigen Stelle nach dem PflBG umgesetzt werden - der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH (APH) ·
  • Das landesrechtliche Verfahren wird in seinen Abläufen soweit möglich und sinnvoll an das bundesgesetzliche Verfahren nach dem PflBG angenähert und somit für alle Beteiligten (Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger, beliehene Stelle) vereinfacht und übersichtlicher zu gestaltet. Es soll eine möglichst weitgehende Harmonisierung bei Meldedaten, Terminen und Berechnungen hergestellt werden.

Das ausführliche 1. Informationsschreiben finden Sie hier als PDF-Link, unten auf dieser Seite - und unter „Downloads – Verfahren“.
(https://www.hpg-ev.de/HPG/Dokumente/default?fid=36781)

Die dort aufgeführten Erläuterungen zur Verordnungs- und Verfahrensveränderung stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Hamburger Senat!

2023-03-30-1.-Informationsschreiben-Umstrukturierung-HmbAltPflUmlVO.pdf (668 KB)